ADENOTOMIE

Unter der Adenotomie versteht man die Entfernung der so genannten Rachenmandel. Diese wird auch als adenoide Vegetation und im Volksmund als "Polypen" bezeichnet. Die Entfernung erfolgt im Rahmen eines ambulanten Eingriffes. Hierbei wird die Rachenmandel über die Mundhöhle unter Sicht abgetragen. Der Vorteil einer Entfernung unter optischer Kontrolle besteht in der sicheren Schonung der Öffnung der Eustachischen Röhre und der vollständigen Abtragung der Rachenmandel auch in sonst schwer zu erreichenden Gebieten.
Da die Rachenmandel den Zugang zur Eustachischen Röhre häufig verlegt, wird die Belüftung des Mittelohres erschwert oder verhindert. Als Folge kommt es zu einer Umwandlung der Mittelohrschleimhaut mit Ausbildung eines so genannten Paukenergusses. Aus diesem Grund ist es sehr häufig notwendig, bei der Rachenmandelentfernung auch einen Schnitt in das Trommelfell zu machen (Paracentese), um eine Verbesserung der Schallübertragung zu erreichen. Bei sehr zähem Sekret oder einer Sprachentwicklungsverzögerung ist gegebenenfalls die Einlage eines so genannten Paukenröhrchens notwendig. Solange ein solches Röhrchen einliegt oder die Paracentese noch nicht verschlossen ist, sollte kein Wasser in den Gehörgang eindringen. Bei Vorhandensein eines Paukenergusses für insgesamt mehr als drei Monate im Jahr sollten eine Adenotomie  und zumindest eine Paracentese durchgeführt werden. Bei länger bestehendem Erguss und dadurch bedingter Hörminderung ist bei Kindern eine normale Sprachentwicklung gefährdet.


Prof. Dr. med.
Markus Fischer

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